Was darf ich für Sie tun?
Finanzbuchhaltung:
- Sortieren und ordnen Ihrer Buchungsbelege
- Vorkontieren Ihrer Belege und Kontoauszüge
- Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Erstellung von Auswertungen
Ihre Finanzbuchhaltung organisiere ich wie folgt:
Ihre Buchungsbelge werden von mir bei Ihnen unsortiert abgeholt.
Die Belege werden fachgerecht sortiert und abgeordnet.
Anschließend werden die Belege und Kontoauszüge von mir vorkontiert.
Das Buchen der Geschäftsfälle erfolgt entweder in Ihren Büroräumen
mit der von Ihnen zur Verfügung gestellten Software oder in meinen
Büroräumen. Hier arbeite ich ausschließlich mit DATEV
(REWE / DATEV-pro).
Anschließend werden die von Ihnen angeforderten Auswertungen,
wie z. B. BWA etc. erstellt.
Sollten Sie Ihre monatliche Buchhaltung in Zusammenarbeit mit einem
Steuerberater buchen lassen, werde ich die vorbereitete Finanzbuchhaltung termingerecht nach Absprache dort abgeben.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Leistungen sich nur über §6 Abs.4 StBerG erstrecken. - Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung -
Sie haben unerledigte Rechnungen und Zahlungen?
Wir bieten Ihnen außerdem:
- Erledigung Ihres Zahlungsverkehrs
- Kontrolle der Rechnungseingänge
- Überwachung von Zahlungsterminen
- Mahnwesen
- Erstellen von Mahnbescheiden
- Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien
oder Inkassobüros